Die Heinrich Vogeler Gesellschaft freut sich über jede Unterstützung ihrer Arbeit und lädt deshalb Interessierte zu einer Mitgliedschaft ein, um einerseits neue Anregungen, Impulse und Ideen für unsere Arbeit zu erhalten und andererseits durch eine breitere finanzielle Basis die Arbeit sichern zu können. Hierzu sind auch jederzeit gerne Spenden herzlich willkommen. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die an den Zielen und Aufgaben der Heinrich-Vogeler-Gesellschaft e.V. interessiert ist.
Als Mitglied der Heinrich-Vogeler-Gesellschaft erhalten Sie
- Informationen über aktuelle Ausstellungen und Veranstaltungen durch unseren Rundbrief bzw. per E-Mail
- freien Eintritt in die Ausstellungen nachstehender Museen in Worpswede:
- Barkenhoff/Heinrich-Vogeler-Museum
- Haus im Schluh
- Große Kunstschau
- Worpsweder Kunsthalle Kunststiftung Friedrich Netzel
- ermäßigte Eintritte für Veranstaltungen der Heinrich-Vogeler-Gesellschaft.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für
Einzelpersonen | € 30,– |
Schüler, Studenten, Arbeitslose ermäßigt | € 15,– |
Mitgliedschaft für Paare | € 45,– |
fördernde Mitglieder (Firmen, Verbände) | € 100,– |
Die Heinrich-Vogeler-Gesellschaft ist gemeinnützig. Damit sind Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerlich abzugsfähig. Wenn Sie nun mehr über die Heinrich Vogeler Gesellschaft erfahren oder Mitglied werden möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch an uns:
Heinrich-Vogeler-Gesellschaft
Verein Barkenhoff Worpswede e.V.
Rilkeweg 1
27726 Worpswede
Tel. 04792 48 44
… oder gleich die Beitrittserklärung ausdrucken und abschicken.
Die Heinrich-Vogeler-Gesellschaft,Verein Barkenhoff Worpswede e.V. steht für Vielfalt in der Gesellschaft und für Menschenrechte auf der Basis der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte« der UN-Vollversammlung. Wir wenden uns deshalb gegen jegliche Form von Rassismus, Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit.
Wir behalten uns vor, die Mitgliedschaft bei Personen zu verweigern, die durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder menschenverachtende Äußerungen oder Handlungsweisen in Erscheinung getreten sind.
Satzung der Heinrich-Vogeler-Gesellschaft